Änderungen und Ergänzungen zum Regionalgesetz vom 25. November 1982, Nr. 10 betreffend Beiträge für die Provinzialdelegationen der nationalen Vereinigung der Berggemeinschaften und der Gemeinden im Berggebiet (UNCEM) von Trient und Bozen (Amtsblatt vom 2. September 1986, Nr. 38)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.