Neue Aufstockung des Fonds nach dem Regionalgesetz vom 30. Juni 1954, Nr. 14 sowie Abänderungen und Ergänzungen zu diesem Gesetz (Amtsblatt vom 28. November 1961, Nr. 50)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.