Neue Ausgabenermächtigung für die Gewährung der Beiträge nach dem Regionalgesetz vom 15. November 1968, Nr. 46 betreffend Maßnahmen zu Gunsten des Vertriebszweiges (Amtsblatt vom 1. Dezember 1970, Nr. 49)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.