Änderungen zum Regionalgesetz vom 15. Juli 2009, Nr. 3 „Bestimmungen über den Haushalt und das Rechnungswesen der Region“ mit seinen späteren Änderungen (Regionalgesetz über das Rechnungswesen) (Amtsblatt vom 25. Mai 2016, Nr. 21/I-II, Sondernummer Nr. 1)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.