Ermächtigung zur Anwendung von Gemeindesonderzuschlägen für das Jahr 1953 im Sinne des Art. 69 des Regionalstatutes (2. Verfügung) (Amtsblatt vom 28. August 1953, Nr. 15)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.