Neue Ausgabenermächtigung für die Gewährung der im Regionalgesetz vom 7. März 1963, Nr. 10 zur Förderung der Industrietätigkeit in der Region vorgesehenen Beiträge (Amtsblatt vom 2. August 1966, Nr. 31)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.