Änderung des Regionalgesetzes vom 11. Juni 1959, Nr. 7 über die Gewährung von Beiträgen für die Errichtung und den Ausbau von Krankenhäusern in der Region (Amtsblatt vom 4. September 1962, Nr. 36)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.