Ermächtigung an die Gemeinde Bozen zur Anwendung von Sonderzuschlägen für das Jahr 1952 im Sinne des Art. 69 des Regionalstatutes (Amtsblatt vom 8. Mai 1953, Nr. 9)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.