Ermächtigung zur weiteren Ausgabe von Lire 470 Millionen für die Gewährung der Beiträge nach dem Regionalgesetz vom 24. September 1951, Nr. 11 (Amtsblatt vom 5. September 1956, Nr. 17)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.