Abänderungen und Ergänzungen zum Regionalgesetz vom 20. August 1954, Nr. 25 betreffend die Wiedererrichtung der wechselseitigen Landeskrankenkassen von Trient und Bozen (Amtsblatt vom 23. Mai 1972, Nr. 25)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.