Gewährung eines Beitrages an die wechselseitigen Landeskrankenkassen von Trient und Bozen für die Neuordnung der Rechnungsdienste und der statistischen Dienste auf mechanographischer Grundlage (Amtsblatt vom 4. März 1958, Nr. 9)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.