Teilweise Verwendung des für das Finanzjahr 1952 festgestellten Haushaltsüberschusses und zweite Abänderungverfügung zum Haushaltsvoranschlag 1955 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1955, Nr. 30, ordentliches Beiblatt Nr. 2)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.