Änderung des Regionalgesetzes vom 4. Dezember 1958, Nr. 30 über die Verbesserung der Beförderungsdienste in der Region zum Einsatz bei Notfällen und im Bergrettungsdienst (Amtsblatt vom 11. August 1959, Nr. 33)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.