Ermächtigung zur weiteren Ausgabe von 700 Millionen Lire für die Gewährung der Beiträge nach dem Regionalgesetz vom 24. September 1951, Nr. 11 (Amtsblatt vom 6. September 1960, Nr. 38)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.