Ermächtigung der Präsidenten der Landesausschüsse von Trient und Bozen, im laufenden Finanzjahr zu Lasten des mit Regionalgesetz vom 24. August 1960, Nr. 12 bewilligten Ansatzes von 200 Millionen Lire für das Finanzjahr 1963 Verpflichtungen zu übernehmen (Amtsblatt vom 18. Dezember 1952, Nr. 52)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.