Abänderungen zum Regionalgesetz vom 31. Juli 1958, Nr. 14 über die Bereitstellung eines Betrages für die aus Einsätzen des Bergrettungsdienstes der Region erwachsenden Ausgaben (Amtsblatt vom 9. Januar 1962, Nr. 2)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.