Abänderung des Regionalgesetzes 14. Februar 1949, Nr. 1, betreffend die Einführung einer Steuer auf die in der Region erzeugte elektrische Energie (Amtsblatt vom 16. Oktober 1953, Nr. 19)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.