Einheitsbescheinigung - Friedensgerichte

Modalitäten für die Ausstellung

Gültig/wirksam ab :Dienstag, 22. Februar 2022

Beschreibung

Art des Dokuments
Informationsschreiben

Friedensgerichte: Ausstellung der Einheitsbescheinigung

In Übereinstimmung mit dem Schreiben der Generaldirektion für digitale Informationssysteme des Justizministeriums vom 13. Februar 2015, Prot. Nr. 3870.U wird bekannt gegeben, dass das System „Liquidazioni on line Spese di Giustizia“ den Nutzern den autonomen Zugriff auf die Einheitsbescheinigung der vom Gerichtsamt entrichteten Einkommen durch den Link https://lsg.giustizia.it nach vorheriger Registrierung erlaubt.

Mittels Zugriff auf die Funktion „Redditi corrisposti“ und nach Auswahl des Bescheinigungsjahres wird dem Empfänger, sowohl als natürliche Person als auch als Sozietät, die Bescheinigung für sämtliche Gerichtsämter, für welche im Bezugsjahr Zahlungen registriert wurden, vom System ausgestellt.

Diese Modalität erlaubt allen Freiberuflern, die Steuerbescheinigung unverzüglich und auf einfachere Weise einzuholen.

Dies vorausgeschickt, wird mitgeteilt, dass ab dem Jahr 2022 die Friedensgerichte des Sprengels die Einheitsbescheinigungen nicht mehr versenden werden, weder in Papierform noch mittels PEC .

Einheitsbescheinigung (File pdf 31,59 kB)
Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für Friedensgerichte und Wiedergutmachungsjustiz

Es befasst sich mit den in die regionale Zuständigkeit fallenden Amtshandlungen im Bereich der Friedensgerichte sowie mit der Organisation der Friedensgerichte.
Es fördert Projekte und Initiativen im Bereich der Wiedergutmachungsjustiz und der Konfliktlösung.

Weitere Details

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Mittwoch, 23. Februar 2022