Amt für Friedensgerichte und Wiedergutmachungsjustiz

Es befasst sich mit den in die regionale Zuständigkeit fallenden Amtshandlungen im Bereich der Friedensgerichte sowie mit der Organisation der Friedensgerichte.
Es fördert Projekte und Initiativen im Bereich der Wiedergutmachungsjustiz und der Konfliktlösung.

Zuständigkeiten

Es erarbeitet, aktualisiert und überarbeitet die regionalen Bestimmungen betreffend die Friedensgerichte in Anwendung der staatlichen Bestimmungen.

Es nimmt die in die regionale Zuständigkeit fallenden Amtshandlungen im Bereich der die Friedensgerichte betreffenden Verfahren wahr.

Es setzt die den Friedensrichtern zustehenden Zulagen und Bezüge fest.

Es fördert Studien, Forschungen und Dokumentationsinitiativen zum Rechtsinstitut der Friedensrichter und in Sachen Verwaltungsorganisation der Gerichtsämter.

Es befasst sich mit der Schulung und Weiterbildung der Friedensrichter.

Es pflegt die Beziehungen zu den Vertretungsverbänden der Friedensrichter.

Es koordiniert die regionalen Befugnisse, um die reibungslose Tätigkeit und die Funktionstüchtigkeit der Friedensgerichte im Gebiet der Region zu gewährleisten.

Es gewährleistet den Kanzleien der Friedensgerichte Beistand und Unterstützung.

Es verwaltet, organisiert und koordiniert die in den einschlägigen staatlichen Bestimmungen vorgesehene Mediationstätigkeit.

Es fördert Projekte und Initiativen im Bereich der Wiedergutmachungsjustiz und der Konfliktlösung.

Aufbau

Abteilung III – Sprachminderheiten, europäische Integration und Friedensgerichte
Amt

Dienste

Wiedergutmachungsjustiz

Es handelt sich um einen Dienst, der das Opfer und die Wiedergutmachung der schädlichen Folgen der Straftat in den Mittelpunkt stellt und vor allem durch das Instrument der strafrechtlichen Mediation die Begegnung und den Dialog zwischen den beteiligten Personen ermöglicht. Sie beruht auf den Werten der Gewaltlosigkeit, der Achtung der Menschenwürde, der Solidarität und der aktiven Übernahme von Verantwortung.

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Bild: macu-ic-giudici-pace-unsplash_reference
Ausbildung der Friedensrichter

Aus- und Weiterbildung der Friedensrichter
Studientagungen, Konferenzen und Seminare

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Tätigkeit der Friedensgerichte

im Rechtsprechungs- und Verwaltungsbereich

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Rechtsprechung der Friedensgerichte

Kommentierte Sammlung und Katalog der Rechtsprechung samt Rechtssätzen der Friedensgerichte der Region Trentino-Südtirol

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Kontakte

Amtsgebäude der Region in Trient

Via Antonio Gazzoletti, 2, 38122 Trento TN

Öffnungszeiten:

Mo.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Di.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Mi.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Do.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Fr.
8.45 - 12.30
Gültig ab 01.07.2019

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Bild: TAA
Amtsgebäude der Region in Bozen
Kontakt Amt für Friedensgerichte und Wiedergutmachungsjustiz

E-mail:
giudicidipace@regione.taa.it

PEC:
giudicidipace@pec.regione.taa.it

Telefon - Abteilungsleiterin Kofler Eva Maria:
0461 201412

Kontakt Wiedergutmachungsjustiz Trient

E-mail:
giustiziariparativa@regione.taa.it

PEC:
mediatori@pec.regione.taa.it

Telefon - Abteilungsleiterin Kofler Eva Maria:
0461 201412

Telefon - Arieti Daniela:
0461 201923

Telefon - Tramonte Valeria:
0461 201922

Telefon - Valer Antonella:
0461 201022

Kontakt Wiedergutmachungsjustiz Bozen

E-mail:
giustiziariparativa@regione.taa.it

PEC:
mediatori@pec.regione.taa.it

Telefon - Abteilungsleiterin Kofler Eva Maria:
0471 322151

Telefon - Katja Holzner:
0471 322119

Mo.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Di.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Mi.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Do.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Fr.
8.45 - 12.30
Gültig ab 01.07.2019

Personen

Arieti Daniela

Telefon: 0461 201923

E-Mail: daniela.arieti@region.tnst.it

  • Bedienstete

Weitere Details

Bonazza Elisabetta

Telefon: 0461 201073

E-Mail: elisabetta.bonazza@region.tnst.it

  • Bedienstete

Weitere Details

Bonifacci Patrizia

Telefon: 0471 322157

E-Mail: patrizia.bonifacci@region.tnst.it

  • Bedienstete

Weitere Details

Holzner Katja

Telefon: 0471 322119

E-Mail: katja.holzner@region.tnst.it

  • Bedienstete

Weitere Details

Sparasci Maria

Telefon: 0461 201267

E-Mail: maria.sparasci@region.tnst.it

  • Bedienstete

Weitere Details

Tamisari Miriam

Telefon: 0461 201260

E-Mail: miriam.tamisari@region.tnst.it

  • Bedienstete

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Weitere Informationen

Der Friedensrichter

Errichtung

Mit Gesetz vom 21. November 1991, Nr. 374 wurde in der italienischen Rechtsordnung das Amt des Friedensrichters („giudice di pace“) errichtet. Der Friedensrichter ist ein ehrenamtlicher Richter, dem das genannte Staatsgesetz Nr. 374/91 die Befugnisse des früheren, nunmehr abgeschafften „giudice conciliatore“ sowie einen Teil der Zuständigkeiten des Bezirksrichters übertragen hat.
Das neue Rechtsinstitut, das die erste Stufe der Justizverwaltung in Zivil- und Strafsachen darstellt, ist am 1. Mai 1995 in Kraft getreten.
Durch die Errichtung der Friedensgerichte soll einerseits die ordentliche Gerichtsbarkeit entlastet werden, die in der modernen Gesellschaft unter der ständig wachsenden Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren leidet, andererseits dem unterfüllten Justizbedürfnis der Bürger schneller entsprochen werden.
Dank dem engmaschigen Netz der Friedensgerichte ist das Justizsystem außerdem bürgernäher und leichter zugänglich geworden. In Trentino-Südtirol haben ihren Sitz 16 Friedensgerichte, davon 9 in der Provinz Trient und 7 in der Provinz Bozen.

In der Region Trentino-Südtirol unterliegt der Sachbereich der Friedensrichter einer besonderen Regelung, die aus dem Art. 6 des Legislativdekretes vom 16. März 1992, Nr. 267 herrührt. Nachstehend die wichtigsten Bestimmungen:

  • Die Befugnis zur Ernennung der mit den Funktionen eines Friedensrichters betrauten ehrenamtlichen Richter steht dem Präsidenten der Region zu.
  • Das Verwaltungspersonal der Friedensrichterämter wird durch Regionalgesetz in die Stellenpläne des Personals der Region eingestuft.
  • Die für die Tätigkeit der Ämter notwendigen Einrichtungen und Dienste werden von der Region zur Verfügung gestellt.

Vorbehaltlich der Ausrichtungs-, Führungs- und Überwachungsfunktionen, die von den in der staatlichen Gesetzgebung vorgesehenen Organen ausgeübt werden, werden die regionalen Befugnisse, die den reibungslosen Betrieb der Friedensgerichte im Gebiet der Region gewährleisten sollen, von der Abteilung III - Sprachminderheiten, Europäische Integration und Friedensgerichte.