Beschluss vom 8.4.2026, Nr. 63

Modalitäten und Kriterien für den Zugang zur Finanzierung für die Übersetzung juristischer Texte bzw. von Handbüchern und Lehrmitteln oder die Ausarbeitung von Handbüchern und Lehrmitteln in deutscher Sprache oder in zweisprachiger Fassung gemäß Art. 5 des Regionalgesetzes vom 10. Dezember 2025, Nr. 9 „Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2026 der Region“ und gleichzeitige Errichtung des Fachbeirats für die Bewertung der Finanzierungsanträge

Gültig/wirksam ab :Mittwoch, 08. April 2026

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Letzte Änderung:Donnerstag, 09. April 2026