Beschreibung
Art des Dokuments
Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten zwecks Auszahlung der Beiträge
laut Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
Information gemäß Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679
Die personenbezogenen Daten werden von der Abteilung III – Sprachminderheiten, europäische Integration und Friedensgerichte – Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek ausschließlich zur Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden Tätigkeiten und zur Erfüllung institutioneller Aufgaben erhoben.
Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist die Autonome Region Trentino-Südtirol/Alto Adige mit Sitz in Trient (E-Mail: urp@regione.taa.it, PEC: protocollo@pec.regione.taa.it, Website: www.region.tnst.it).
Datenschutzbeauftragte ist die Gesellschaft Dream Srl (Tione di Trento, Via Giovanni Prati 23, Tel.: 0465/322154, E-Mail: info@dream.tn.it, PEC: dream.tn.it@pec.it).
Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden zwecks Auszahlung der Beiträge laut Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3 sowie der – auch stichprobenweisen – Durchführung der Kontrollen erhoben und verarbeitet.
Verarbeitungsmodalitäten
Die Daten werden elektronisch und/oder manuell mittels Verfahren verarbeitet, die ihre Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleisten, und sie werden nicht einer automatisierten Entscheidungsfindung – einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 der DSGVO – unterworfen.
Die Daten können nachstehenden Rechtssubjekten mitgeteilt werden:
anderen öffentlichen oder privaten Rechtssubjekten, die sie gemäß Gesetz oder Verordnung kennen müssen oder dürfen (z. B. Rechnungshof). Die eventuelle Bereitstellung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung.
Die bereitgestellten Daten unterliegen nicht der gesetzlich vorgesehenen Verbreitung.
Die Daten können nachstehenden Personen zur Kenntnis gelangen:
dem Auftragsverarbeiter oder den mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen der Abteilung III – Sprachminderheiten, europäische Integration und Friedensgerichte – Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek und des Amtes für Haushalt und Buchhaltungskontrolle der Region.
Die Speicherung der Daten erfolgt für die zur Erfüllung der Aufgabe oder Funktion im öffentlichen Interesse strikt notwendige Zeit und überschreitet auf keinen Fall die gesetzlichen Fristen.
Die Bereitstellung der Daten
ist obligatorisch in Bezug auf die Auszahlung der betreffenden Beiträge.
Die Nichtbereitstellung der Daten hat zur Folge,
dass die Abteilung III – Sprachminderheiten, europäische Integration und Friedensgerichte – Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek die Verfahren zur Auszahlung der Beiträge nicht bearbeiten kann.
Die betroffene Person hat Anrecht auf:
- Auskunft über das eventuelle Vorhandensein der sie betreffenden Daten
- Mitteilung der Daten in verständlicher Form
- Information über Zwecke und Modalitäten der Datenverarbeitung
- Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Anonymisierung der Daten sowie Sperrung unrechtmäßig verarbeiteter Daten
- Aktualisierung, Berichtigung oder Vervollständigung der sie betreffenden Daten
- Widerspruch – aus berechtigten Gründen – gegen die Verarbeitung der Daten
- Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.