Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten zwecks Auszahlung der Beiträge für Sprachminderheiten

Information gemäß Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679

Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten zwecks Auszahlung der Beiträge für Sprachminderheiten laut Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3

Gültig/wirksam ab :Freitag, 06. Juni 2025

Beschreibung

Art des Dokuments
Beiliegender Vordruck

Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten zwecks Auszahlung der Beiträge

laut Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3

 

Information gemäß Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679

 

 

Die personenbezogenen Daten werden von der Abteilung III – Sprachminderheiten, europäische Integration und Friedensgerichte – Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek ausschließlich zur Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden Tätigkeiten und zur Erfüllung institutioneller Aufgaben erhoben.

 

Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist die Autonome Region Trentino-Südtirol/Alto Adige mit Sitz in Trient (E-Mail: urp@regione.taa.it, PEC: protocollo@pec.regione.taa.it, Website: www.region.tnst.it).

 

Datenschutzbeauftragte ist die Gesellschaft Dream Srl (Tione di Trento, Via Giovanni Prati 23, Tel.: 0465/322154, E-Mail: info@dream.tn.it, PEC: dream.tn.it@pec.it).

 

Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage

Die personenbezogenen Daten werden zwecks Auszahlung der Beiträge laut Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3 sowie der – auch stichprobenweisen – Durchführung der Kontrollen erhoben und verarbeitet.

 

Verarbeitungsmodalitäten

Die Daten werden elektronisch und/oder manuell mittels Verfahren verarbeitet, die ihre Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleisten, und sie werden nicht einer automatisierten Entscheidungsfindung – einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 der DSGVO – unterworfen.

 

Die Daten können nachstehenden Rechtssubjekten mitgeteilt werden:

anderen öffentlichen oder privaten Rechtssubjekten, die sie gemäß Gesetz oder Verordnung kennen müssen oder dürfen (z. B. Rechnungshof). Die eventuelle Bereitstellung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung.

Die bereitgestellten Daten unterliegen nicht der gesetzlich vorgesehenen Verbreitung.

 

Die Daten können nachstehenden Personen zur Kenntnis gelangen:

dem Auftragsverarbeiter oder den mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen der Abteilung III – Sprachminderheiten, europäische Integration und Friedensgerichte – Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek und des Amtes für Haushalt und Buchhaltungskontrolle der Region.

 

Die Speicherung der Daten erfolgt für die zur Erfüllung der Aufgabe oder Funktion im öffentlichen Interesse strikt notwendige Zeit und überschreitet auf keinen Fall die gesetzlichen Fristen.

 

Die Bereitstellung der Daten

ist obligatorisch in Bezug auf die Auszahlung der betreffenden Beiträge.

 

Die Nichtbereitstellung der Daten hat zur Folge,

dass die Abteilung III – Sprachminderheiten, europäische Integration und Friedensgerichte – Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek die Verfahren zur Auszahlung der Beiträge nicht bearbeiten kann.

 

Die betroffene Person hat Anrecht auf:

  • Auskunft über das eventuelle Vorhandensein der sie betreffenden Daten
  • Mitteilung der Daten in verständlicher Form
  • Information über Zwecke und Modalitäten der Datenverarbeitung
  • Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Anonymisierung der Daten sowie Sperrung unrechtmäßig verarbeiteter Daten
  • Aktualisierung, Berichtigung oder Vervollständigung der sie betreffenden Daten
  • Widerspruch – aus berechtigten Gründen – gegen die Verarbeitung der Daten
  • Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

Weitere Details

Zugriff zum Dienst

Auszahlungsgesuch für die Förderung der Sprachminderheiten gewährten Beiträge

Abrechnung und Auszahlung der gewährten Beiträge (Art. 13 der Durchführungsverordnung, DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9)

Weitere Details

Beiträge für Initiativen und Projekte der Sprachminderheiten

Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol an öffentliche und private Einrichtungen zur Durchführung von Initiativen/Projekten zum Schutz und zur Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten, die im Gebiet der Region leben, gewährt wird.

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung, DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9 

Weitere Details

Beiträge für Investitionen in geringer Höhe

Beitrag für Investitionen in geringer Höhe, der nur ein einziges Mal im Laufe derselben Legislaturperiode gewährt werden kann

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9 (Art. 32)

Weitere Details

Beteiligung an den Betriebsausgaben der Sprachminderheiten

Beteiligung an den Betriebsausgaben der Vereine und Körperschaften, die im Bereich der Aufwertung und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten tätig sind

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9

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Weitere Informationen

Letzte Änderung:Freitag, 25. September 2026