Beschreibung
Wiedergutmachungsjustiz ist ein Ansatz, der es dem Opfer, der der verletzenden Handlung beschuldigten Person und den Mitgliedern der Gemeinschaft ermöglicht, sich freiwillig und aktiv und mit Unterstützung erfahrener Mediatoren und Mediatorinnen an der Lösung der durch die Straftat entstandenen Probleme zu beteiligen. Anlässlich der Tagung „Wiedergutmachungsjustiz und Strafsystem: Grundlagen, Erfahrungen und Perspektiven“, die heute im Tagungssaal des Regionalrates in Trient stattgefunden hat, wurde das neue Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz des Oberlandesgerichtssprengels Trient vorgestellt.
„Diese Tagung markiert einen Zielpunkt, zugleich aber auch einen Ausgangspunkt“, erklärte der Präsident der Region Arno Kompatscher in seinem Beitrag. „Unsere Region engagiert sich bereits seit 2004 in der strafrechtlichen Mediation. Heute wurde dieser Weg durch die Cartabia-Reform formal institutionalisiert und damit auch unsere Rolle innerhalb des neuen Systems der Zentren für Wiedergutmachungsjustiz festgelegt. Die Wiedergutmachungsjustiz ist zweifellos die respektvollste Form, mit den Folgen von Straftaten und den Erfahrungen umzugehen, die sowohl die Opfer als auch die Tatverantwortlichen durchleben. Ich bin davon überzeugt, dass ein Gelehrter wie Cesare Beccaria, der die erzieherische Funktion der Strafe theoretisch begründet hat, zu der Überzeugung gelangt wäre, dass die Wiedergutmachungsjustiz den natürlichen nächsten Schritt hin zu einem echten Qualitätssprung für unsere Zivilisation darstellt.“
Die Koordinatorin des Zentrums für Wiedergutmachungsjustiz des Oberlandesgerichtssprengels Trient, Valeria Tramonte, berichtete über die Ergebnisse der durchgeführten Tätigkeit: Seit Jahresbeginn sind beim Zentrum ungefähr 200 Anträge betreffend Programme der Wiedergutmachungsjustiz eingegangen, wobei 250 Gespräche sowohl mit den Opfern und als auch mit den beschuldigten Personen geführt wurden. Bis dato wurden 70 Mediationsprogramme bereits abgeschlossen, während mehr als doppelt so viele noch laufen. In über 50 % der bearbeiteten Fälle wird ein wiedergutmachendes Ergebnis erzielt. Diese Zahlen entsprechen dem Trend auf gesamtstaatlicher Ebene und sind auf die hohe Zahl der Inanspruchnahme von Programmen zurückzuführen. Demnächst sollen Facharbeitsgruppen mit Vertretern und Vertreterinnen der Justiz, der Anwaltschaft, der Universität und der Landesdienste eingesetzt werden, um die besten Umsetzungsmodalitäten festzulegen und diesen öffentlichen Dienst noch besser zugänglich zu machen.“
Das Zentrum wurde mit Beschluss der Regionalregierung vom 4. März 2026, Nr. 41 in Umsetzung des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 150/2022 (Cartabia-Reform) errichtet und bildet auf Sprengelebene die einzige Anlaufstelle für den Zugang zu einer wesentlichen, kostenlosen und vertraulichen öffentlichen Dienstleistung. Es ist an den Standorten Trient und Bozen tätig und beschäftigt sechs Mediationsexperten, die in dem beim Justizministerium eingerichteten Verzeichnis eingetragen sind. Der Zugang zu den Programmen der Wiedergutmachungsjustiz wird in jeder Phase und Instanz des Strafverfahrens oder des Vollzugs der Strafe gewährleistet. Die neue institutionelle Einrichtung konsolidiert die bereits seit 2004 mit der ersten strafrechtlichen Mediationsstelle in Trentino-Südtirol gesammelte Erfahrung.
Konkret bietet das Verfahren einen geschützten Raum für Begegnung und Austausch mit der Unterstützung neutraler Mediatoren. Das Verfahren beginnt mit Einzelgesprächen und kann entweder durch direkte Mediation, auf die Elterngruppe ausgeweitete Mediation oder wiedergutmachenden Dialog innerhalb einer Gemeinschaft fortgeführt werden, wobei das Ergebnis sowohl symbolischen als auch materiellen Charakter haben kann. Obwohl sie parallel zum Strafverfahren läuft, ohne automatische Strafmilderungen vorzusehen, hat die Wiedergutmachungsjustiz erhebliche rechtliche Auswirkungen, darunter den stillschweigenden Verzicht auf die Strafanzeige bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden, sowie günstige Bewertungselemente für die Richter bei der Strafzumessung und beim Zugang zu Haftvergünstigungen.
Besonders hervorzuheben war der Tagungsbeitrag der Professorin für Strafrecht an der Università Cattolica del Sacro Cuore in Mailand Claudia Mazzuccato, die den theoretischen Rahmen für das neue Modell erörterte. „Wiedergutmachungsjustiz bedeutet eine freiwillige Begegnung zwischen einer Person, die beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, und dem Opfer dieser Straftat, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Gemeinschaft. Es handelt sich um eine Vorgehensweise, die auf einer zutiefst demokratischen Idee beruht: Wenn ein Problem entsteht, muss man miteinander ins Gespräch kommen, um gemeinsam Wege zu suchen und zu entwickeln, wie man es bewältigen kann. Ich bin der Auffassung, dass die Wiedergutmachungsjustiz von grundlegender Bedeutung ist, weil sie die Prinzipien der Beteiligung, der gemeinsamen Entscheidungsfindung und der Freiheit in das Strafrechtssystem einführt. Italien verfügt nun über einen einheitlichen rechtlichen Rahmen, der die Wiedergutmachungsjustiz als wesentliche und kostenlose öffentliche Dienstleistung gewährleistet. Hierfür stehen landesweit bereits 36 Zentren für Wiedergutmachungsjustiz zur Verfügung, die insgesamt tiefgreifende und bedeutende Auswirkungen zeigen.“
An der Tagung nahm auch der Leiter des Departements für Wiedergutmachungsjustiz im Justizministerium, Claudio Ferrari, teil, der die Grußworte des Direktors des Departements für Jugendgerichtsbarkeit, Antonio Sangermano und der Generaldirektorin und Richterin Maria Alessandra Ruberto überbrachte.
„Nach der intensiven Zusammenarbeit von Justizministerium und Gebietskörperschaften sind landesweit 37 Zentren für Wiedergutmachungsjustiz tätig, deren Zahl bald auf 40 ansteigen wird. Ich danke der Region Trentino-Südtirol dafür, dass auch sie sich an diesem neuen öffentlichen System beteiligt, dessen Ziel eine Justiz ist, die Bindungen und Vertrauen in den Gemeinschaften wiederherstellt.