DIE REGION GEGEN BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ

Die Region wird eine Vertrauensperson für Fälle von Belästigung am Arbeitsplatz ernennen. Die Regionalregierung hat nämlich die Veröffentlichung einer öffentlichen Bekanntmachung zur Erteilung des Auftrags als Vertrauensperson für einen – einmal verlängerbaren - Zeitraum von zwei Jahren beschlossen. Die Vertrauensperson hat die Aufgabe, den durch Mobbing oder sexuelle oder moralische Belästigung verursachten Belastungssituationen am Arbeitsplatz der Regionalbediensteten vorzubeugen, sie zu bekämpfen und zu lösen.

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 23. Mai 2023

Beschreibung

Die Region wird eine Vertrauensperson für Fälle von Belästigung am Arbeitsplatz ernennen. Die Regionalregierung hat nämlich die Veröffentlichung einer öffentlichen Bekanntmachung zur Erteilung des Auftrags als Vertrauensperson für einen – einmal verlängerbaren - Zeitraum von zwei Jahren beschlossen. Die Vertrauensperson hat die Aufgabe, den durch Mobbing oder sexuelle oder moralische Belästigung verursachten Belastungssituationen am Arbeitsplatz der Regionalbediensteten vorzubeugen, sie zu bekämpfen und zu lösen.

Die Vertrauensperson muss auch mittels einer beratenden und unterstützenden Tätigkeit vor Ort zur Verfügung stehen und unter einer Telefonnummer erreichbar sein, die dem gesamten Personal mitgeteilt wird. Sie verfasst zudem einen jährlichen Bericht über die durchgeführte Tätigkeit und kann an den Sitzungen des  Einheitlichen Garantiekomitees teilnehmen.

Voraussetzung für die Bewerbung ist die Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache, die Eintragung in der Psychologenkammer und der Nachweis über eine themenspezifische postuniversitäre Spezialisierung, einschlägige Masterstudiengänge bzw. Forschungsdoktorate oder mindestens 2 Jahre (24 auch nicht aufeinanderfolgende Monate) nachgewiesener spezifischer Berufserfahrung.

Zulassungsgesuche sind bis 30. Juni 2023 auf telematischem Weg an folgende Adresse zu senden: assunzioni@pec.regione.taa.it.

Für weitere Informationen: https://www.region.tnst.it/Dokumente/Dokumente-in-Zusammenhang-mit-der-internen-Taetigkeit/OeFFENTLICHE-BEKANNTMACHUNG-ZUR-ERTEILUNG-EINES-ZWEIJAeHRIGEN-AUFTRAGS-ALS-VERTRAUENSPERSON-DER-AUTONOMEN-REGION-TRENTINO-SUeDTIROL-DER-EVENTUELL-EINMAL-ERNEUERT-WERDEN-KANN

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Letzte Änderung:Dienstag, 23. Mai 2023