INKLUSION UND CHANCEN: DIE REGION UNTERSTÜTZT DIE ARBEITSEINGLIEDERUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Die Regionalregierung hat die Programmvereinbarung mit der Arbeitsagentur der Autonomen Provinz Trient genehmigt, mit der das Aufnahmeprogramm zur Erfüllung der Pflichtquote durch die Arbeitseingliederung – mit Praktika oder befristeten Arbeitsverträgen – von Personen mit Behinderung bei öffentlichen Einrichtungen geregelt wird.

Veröffentlichungsdatum: Donnerstag, 20. Juni 2024

Beschreibung

Die Regionalregierung hat die Programmvereinbarung mit der Arbeitsagentur der Autonomen Provinz Trient genehmigt, mit der das Aufnahmeprogramm zur Erfüllung der Pflichtquote durch die Arbeitseingliederung – mit Praktika oder befristeten Arbeitsverträgen – von Personen mit Behinderung bei öffentlichen Einrichtungen geregelt wird.

Seit dem Jahr 2000 hat die Region 24 Personen mit Behinderung eingestellt (12 in Bozen und 12 in Trient), von denen noch 14 im Dienst sind (9 in Bozen und 5 in Trient), fast alle bei den Gerichtsämtern der beiden Landeshauptstädte.

Der Präsident der Region Arno Kompatscher erinnerte daran, dass die berufliche Inklusion nicht nur eine gesetzliche, sondern vor allem eine moralische und soziale Pflicht sei und dass es für die Förderung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sei, dass diese Personen die Chance erhalten, durch ihre Arbeit einen aktiven Beitrag für unsere Gemeinschaft zu leisten. Diese Vereinbarung sei ein wichtiger Schritt, um jedem Menschen die Möglichkeit zu bieten, sein Potential voll zu entfalten und ein würdevolles und befriedigendes Leben zu führen. 

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Letzte Änderung:Donnerstag, 20. Juni 2024