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Humanressourcen

Wettbewerbe und Auswahlverfahren, interne und externe Mobilität des Personals – Programme für die berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildung des Personals

Generalsekretariat

Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.

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Wettbewerbe

Datenbank mit sämtlichen ständig aktualisierten Informationen über die von der Region ausgeschriebenen Wettbewerbe

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Bekanntmachung - Ständige Rangordnungen

Bekanntmachung - Ständige Rangordnungen

Es wird mitgeteilt, dass ab 1. September 2022 die Übermittlung der Anträge auf Eintragung in die ständigen Rangordnungen bzw. auf Ergänzung der Unterlagen ausgesetzt ist, da die Regionalverwaltung gegenwärtig die Verordnung betreffend den Zugang zum Dienst in der Region überarbeitet.

Die innerhalb 31. August 2022 eingelangten Anträge auf Eintragung/Ergänzung der Unterlagen werden bei der Genehmigung der letzten ständigen Rangordnungen für „Amtswarte“, „Arbeiter“ bzw. „Angestellte“ berücksichtigt, welche für die Einstellung von Personal mit befristetem Arbeitsverhältnis zwei Jahre lang, vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2024, gelten.

Nähere Auskünfte erteilt das Amt für die dienstrechtliche Verwaltung des Personals (Tel.: 0461 201506).

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Ständige Rangordnungen

Dokumente
Ständige Rangordnung für „AMTSWARTE“
Rangordnung für AMTSWARTE, Jänner 2023 genehmigt mit Dekret Nr. 1019 vom 20/12/2022

Gültig/wirksam ab :Freitag, 30. Dezember 2022

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Dokumente
Ständige Rangordnung für „ARBEITER“
Rangordnung für ARBEITER, Jänner 2023 genehmigt mit Dekret Nr. 1021 vom 20/12/2022

Gültig/wirksam ab :Freitag, 30. Dezember 2022

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Dokumente
Ständige Rangordnung für „ANGESTELLTE"
RANGORDNUNG FÜR ANGESTELLTE, Februar 2023 genehmigt mit Dekret Nr. 1018 vom 20.12.2022
und später geändert durch Dekret vom 01.2.2023, Nr. 80

Gültig/wirksam ab :Freitag, 30. Dezember 2022

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Abordnungen

Beschäftigung
Modalitäten für die Abordnung zur Regionalverwaltung

Die Abordnung von Personal anderer Körperschaften zur Autonomen Region Trentino-Südtirol ist aus Personalmangel oder wegen besonderer Organisationserfordernisse möglich. Die Abordnung erfolgt durch einen formellen Antrag an die betroffene Körperschaft und unter Berücksichtigung der Kriterien laut Art. 3 Abs. 2 der im Art. 5 Abs. 5 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3 vorgesehenen Verordnung betreffend Abordnungen und Abstellungen.

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Mobilität zwischen Körperschaften

Bekanntmachungen betreffend die Mobilität zwischen den öffentlichen Körperschaften im Gebiet der Region

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Family-Audit-Zertifizierung

FAMILY AUDIT - REGION TRENTINO-SÜDTIROL
Das Family Audit wurde mit Landesgesetz der Provinz Trient vom 2. März 2011, Nr. 1 eingeführt und ist ein Instrument auf freiwilliger Basis, das den öffentlichen und privaten Organisationen zur Verfügung steht, welche ihre Dienstleistungen familienfreundlich gestalten oder ihre internen Prozesse auf die Verbesserung des Arbeitsklimas, die Mitarbeiterbindung, die Steigerung der Produktivität und der Attraktivität des eigenen Betriebs ausrichten sowie im Sinne der sozialen Unternehmensverantwortung durch die Entwicklung territorialer Zusammenarbeitsnetze für die Erbringung von Dienstleistungen zugunsten der Familien zur Förderung territorialer Welfare-Leistungen beitragen möchten.

Gültig/wirksam ab :Montag, 18. Dezember 2023

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Family-Audit-Zertifizierung: Verzeichnis der Maßnahmen
Maßnahmen der Autonomen Region Trentino-Südtirol und der Autonomen Provinz Trient im Rahmen der Family-Audit-Zertifizierung

Gültig/wirksam ab :Donnerstag, 26. August 2021

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Operative Pläne

Neueinstufungen

Die in diesem Feld veröffentlichten Auswahlverfahren sind ausschließlich dem internen
Personal der Region vorbehalten.