Beschreibung
Mit dem Ziel, die Funktionalität und Kontinuität der Gerichtsämter in der Provinz Bozen zu stärken, hat die Regionalregierung auf Vorschlag der Vizepräsidentin Giulia Zanotelli die Rangordnung des öffentlichen Auswahlverfahrens nach Bewertungsunterlagen für die Erstellung einer Rangordnung zur Einstellung von Höheren Beamten des Amtes für Zustellungen, Vollstreckungen und Proteste (UNEP) mit befristetem Arbeitsverhältnis bei der Außenabteilung Bozen des Oberlandesgerichts Trient genehmigt. Die Rangordnung umfasst 34 für geeignet erklärte Bewerber und Bewerberinnen. Für die Bewertungsunterlagen konnte eine Punktzahl von maximal 30/30 vergeben werden. Aufgrund der unzureichenden Zahl an Bewerbern/Bewerberinnen für den Wettbewerb zur Einstellung mit unbefristetem Arbeitsverhältnis (21 Bewerber/Bewerberinnen für insgesamt 19 Stellen) hat die Regionalregierung beschlossen, dass die neue Rangordnung auch genutzt werden kann, um vorübergehend Stellen im Berufsbild Höherer Beamter/Höhere Beamtin für Rechtspflege und in ähnlichen Berufsbildern zu besetzen, damit der reibungslose Dienstablauf in den Kanzleien gewährleistet werden kann.
Mit dem zweiten Beschluss wurde ein neuer öffentlicher Wettbewerb nach Bewertungsunterlagen für die Einstellung mit befristetem Arbeitsverhältnis von Gerichtsassistenten/Gerichtsassistentinnen (Berufs- und Besoldungsklasse B3) bei den Gerichtsämtern in Bozen ausgeschrieben. Diese in Anwendung der Vereinfachungen laut Regionalgesetz Nr. 3/2000 getroffene Maßnahme war erforderlich, um dem gravierenden Personalmangel in den Südtiroler Kanzleien entgegenzuwirken. Teilnahmevoraussetzungen sind der Oberschulabschluss und die Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache der Stufe B2. Die Zulassungsgesuche sind bis 25. September 2026 einzureichen. Da in der Berufs- und Besoldungsklasse B3 ein Geschlechterungleichgewicht von 60 % besteht (80 % Frauen und 20 % Männer), wird dem männlichen Geschlecht bei Punktgleichheit in Anwendung der Bestimmungen in Sachen Chancengleichheit der Vorrang gegeben, unbeschadet der Rechte in Zusammenhang mit der Sprachgruppenzugehörigkeit.