Beschreibung
„Die Zustimmung des Regionalrates – betont Kompatscher – stellt einen weiteren bedeutsamen Schritt in einem gemeinsamen und verantwortungsvollen Prozess dar. Mit dieser Abstimmung sind nun alle Gutachten auf regionaler Ebene eingeholt, welche im Rahmen der Reform des Autonomiestatuts vorgesehen sind“.
Nach den Stellungnahmen der beiden Länder Südtirol und Trentino sowie des Regionalrates wird das Verfahren nun auf Staatsebene fortgesetzt. Die drei Stellungnahmen werden dem Präsidium des Ministerrates sowie dem Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien übermittelt.
Der Regionenminister wird umgehend die gemäß „Paket“-Maßnahme 137 zuständige Kommission einberufen, um deren Gutachten einzuholen. Parallel dazu wird auch die Kommission für institutionelle Angelegenheiten der Konferenz der Regionen und Autonomen Provinzen miteinbezogen, die ebenfalls eine Stellungnahme abgeben wird.
Sobald alle vorgesehenen Gutachten eingeholt sind, wird der Ministerrat den Verfassungsgesetzentwurf endgültig genehmigen und ihn gemäß den geltenden internationalen Abkommen offiziell an die Republik Österreich übermitteln. Nach der Antwort aus Wien an die italienische Regierung wird der Gesetzestext – samt erläuterndem Bericht und allen erforderlichen Unterlagen – dem italienischen Parlament zur parlamentarischen Genehmigung übermittelt.
„Die Reform zielt darauf ab, autonome Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse wiederherzustellen und auszubauen,“ hob Kompatscher hervor. „Die Wichtigkeit und Tragweite dieses Themas erfordern einen komplexen und langwierigen Prozess, welcher gesetzlich – und auch unter Wahrung internationaler Garantieren - genau geregelt ist. Mit der Abgabe der drei positiven Gutachten auf regionaler Ebene sind wir nun einen entscheidenden Schritt weiter.“