Pensplan: Die Region unterstützt die Mitglieder der Zusatzrentenfonds bei der Absicherung ihrer Zukunft

Die Region unterstützt die Mitglieder der Zusatzrentenfonds bei der
Absicherung ihrer Zukunft: Innerhalb 31. Oktober muss um die regionalen
Unterstützungsmaßnahmen angesucht werden.

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 19. Oktober 2021

Lesezeit: 4 min

Beschreibung

Am 31. Oktober ist Einsendeschluss für einige Ansuchen um regionale Unterstützungsmaßnahmen. Dies gilt sowohl für die Provinz Bozen, wo die Ansuchen für den Zuschuss bei Erziehungs- und Pflegezeiten eingereicht werden müssen, als auch für die Provinz Trient bezüglich der Ansuchen um einen Beitrag für den Aufbau einer Zusatzrente für Bauern, Halb- und Teilpächter und deren mithelfende Familienangehörigen.
Mit dem Regionalgesetz 3/97, mit dem auch das Projekt Pensplan ins Leben gerufen wurde, hat die Autonome Region Trentino-Südtirol gezielte Unterstützungsmaßnahmen und Dienstleistungen für die Bevölkerung beim Aufbau ihrer Zusatzrente festgelegt, die insbesondere die Unterstützung bei wirtschaftlichen Notlagen, den Beitrag zur Deckung der Verwaltungs- und Buchhaltungskosten der Zusatzrentenfonds, die nicht mit der Pensplan Centrum AG vertragsgebunden sind sowie den kostenlosen Rechtsbeistand bei unterlassener Beitragszahlung seitens des Arbeitgebers betreffen.
Neben diesen Unterstützungsmaßnahmen, die direkt von Pensplan Centrum verwaltet werden, gibt es auch noch weitere Beitragsformen, mit deren Bearbeitung die Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung (ASWE) der Provinz Bozen und die Agentur APAPI der Provinz Trient beauftragt wurden.
In der Provinz Bozen müssen diejenigen, die in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, innerhalb 31. Oktober um den Zuschuss für Betreuung- und Erziehungszeiten der eigenen Kinder bis zum 3. Lebensjahr bzw. für drei Jahre ab dem Datum der Adoption ansuchen. Selbiges gilt für den Zuschuss, der den Mitgliedern der Zusatzvorsorge gewährt wird, wenn diese sich um schwer pflegebedürftige Angehörige kümmern (2., 3. und 4. Pflegestufe).
Der Zuschuss ist ein Beitrag für diejenigen, die freiwillige Beiträge in eine Vorsorgeform einzahlen (Pflichtbeiträge bei Selbstständigen oder Freiberufler/innen) oder in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind.
Der Zuschuss steht auch im Falle von Teilzeitarbeit zu (bei mindestens 70% einer Vollzeiteinstellung).
Die Anträge müssen telematisch bei den Patronaten, die mit ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz Bozen) vertragsgebunden sind, eingereicht werden.
In der Provinz Trient müssen ebenfalls innerhalb 31. Oktober die Ansuchen um den Beitrag für den Aufbau einer Zusatzrente für Bauern, Halb- und Teilpächter und deren mithelfende Familienangehörigen eingereicht werden.
Hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen, jährlichen Beitrag in Höhe von 500 Euro, der über maximal 10 Jahre in den Zusatzrentenfonds eingezahlt wird.
Der Antrag kann bei allen Patronaten der Provinz Trient oder bei der Agentur APAPI eingereicht werden.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 11. November 2021