Beschreibung
Ganze 14 Jahre lang dauerte die Auseinandersetzung zwischen dem Staat und der Region mit den Autonomen Provinzen Trient und Bozen um die Erträge aus Mineralölsteuern der Jahre 2010-2022, auf die die Region Trentino-Südtirol aufgrund ihrer Autonomie Anrecht hat.
Am Ende langer Verhandlungen wurde ein Einvernehmensprotokoll in Sachen öffentliche Finanzen unterzeichnet und in einem Rahmen klarer politischer Verantwortung wurden die seit dem Mailänder Abkommen im Jahr 2009 andauernden Streitigkeiten im Bereich Finanzen geklärt.
Rom zahlt 735 Millionen Euro an Trentino-Südtirol. Bei dem Betrag handelt es sich um rückständige Steuererträge, die aufgrund des Mailänder Abkommen, mit dem die Finanzbeziehungen zwischen Trient, Bozen und dem Staat geregelt werden, zu überweisen sind. Beide Provinzen erhalten vom Staat mit sofortiger Wirkung eine Vorauszahlung in Höhe von 40 Millionen Euro. Der Restbetrag wird in vier jährlichen Raten zwischen 2024 und 2027 ausgezahlt, wobei 468 Millionen an die Provinz Trient und 267 Millionen an die Provinz Bozen gehen.
In dem Abkommen wurde ferner eine Senkung des jährlichen Beitrags der Region zu den Staatsfinanzen um 25 Millionen Euro festgelegt. Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti erklärte: „Wir haben diesen Streit mit den autonomen Provinzen geerbt und beschlossen, ihn nicht endlos hinzuziehen. Nach 14 Jahren haben wir daher einen fairen Kompromiss mit einer klaren Vorgabe hinsichtlich der Mittel, die der Staat den beiden autonomen Provinzen zuerkennt, gefunden“. Dies ist auch ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Sonderrechte der Autonomie.
Gleichzeitig behält der Staat im Rahmen des Mailänder Abkommens die Beträge ein, die im oben genannten Zeitraum den Provinzen fälschlicherweise für spezifische Gesetze zugewiesen worden waren.
Die Provinz Bozen erhält außerdem die Rückzahlung der in den vergangenen Jahren aufgrund der Vereinbarung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk RAI vom 31. Dezember 2012 getätigten Zahlungen (24 Millionen Euro bis Ende 2024).
Die Autonomen Provinzen Trient und Bozen haben sich ferner verpflichtet, von der Forderung einiger Finanzposten abzusehen (Ausgleich der infolge der Steuerreform erfolgten Kürzung der Erträge aus der Einkommensteuer, die von der Autonomen Provinz Trient geforderte Gemeindeimmobiliensteuer IMIS für Gebäude der Kategorie D und der von der Autonomen Provinz Bozen geforderte Ausgleich der Einnahmeausfälle aus der Wertschöpfungssteuer IRAP aufgrund des Art. 1 Abs. 8 und 9 des Gesetzes Nr. 234/2021) sowie anhängige Rekurse betreffend im Abkommen geregelte Bereiche zurückzuziehen.