ZENTRUM FÜR WIEDERGUTMACHUNGSJUSTIZ IN TRIENT OFFIZIELL EINGERICHTET: DAS EINVERNEHMENSPROTOKOLL DAZU WURDE UNTERZEICHNET

Genehmigung des Einvernehmensprotokolls für die Einrichtung des Zentrums für Wiedergutmachungsjustiz im Oberlandesgerichtssprengel Trient

Veröffentlichungsdatum: Samstag, 27. September 2025

Beschreibung

Das Einvernehmensprotokoll zwischen der Lokalen Konferenz für die Wiedergutmachungsjustiz und der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Einrichtung des Zentrums für Wiedergutmachungsjustiz im Oberlandesgerichtssprengel Trient wurde genehmigt. Diese gesetzlich vorgesehene Vereinbarung geht der Eröffnung des Zentrums voraus und ist ein grundlegender Schritt, damit das Recht auf Inanspruchnahme der Restorative-Justice-Programme in Strafsachen gemäß den supranationalen Grundsätzen, die deren allgemeine Zugänglichkeit festlegen, wirksam und konkret umgesetzt werden kann.

„Mit der Einrichtung des Zentrums für Wiedergutmachungsjustiz am Oberlandesgerichtssprengel Trient möchten wir die Reaktion auf Straftaten zu einer Chance machen – einer Chance, soziale Beziehungen wiederherzustellen und neu aufzubauen“, unterstrich der Präsident der Region Arno Kompatscher. „Gerechtigkeit ist nicht nur Bestrafung. Es bedeutet auch, den Täter dazu bewegen, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen und den Opfern ihre Würde zurückzugeben. Das Ziel ist es, Brücken zu bauen – zwischen Menschen, die Fehler gemacht haben, und der Gemeinschaft. Es sollen Wege geschaffen werden, die nicht nur die Vergangenheit aufarbeiten, sondern auch neue Perspektiven eröffnen. Jeder Mensch verdient eine zweite Chance und die Möglichkeit, wieder Teil der Gesellschaft zu werden“, so Kompatscher weiter. „Die geplanten Initiativen sollen auch den Übergang vom Strafvollzug zurück ins gesellschaftliche Leben erleichtern. Wiedergutmachungsjustiz und Wiedereingliederung sind dabei zentrale Bausteine für mehr sozialen Zusammenhalt“,schloss der Präsident.

Laut Einvernehmensprotokoll muss das Zentrum von Beginn an die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Programme gewährleisten, indem es die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal und insbesondere von Mediationsexperten für Restorative-Justice-Programme, die im Verzeichnis des Justizministeriums eingetragen sind, sicherstellt. Besonderes Augenmerk wird auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Diversifizierung der Qualifikationen der Mediationsexperten gelegt, wobei deren Alter, Kompetenzen und bisherige Berufserfahrung berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird die Anwesenheit von zweisprachigen Dolmetschern/Übersetzern gewährleistet, damit dieses Angebot allen Beteiligten zugänglich ist. Die Inanspruchnahme der Programme steht kostenlos, freiwillig und ohne Diskriminierung offen, unabhängig von der Art oder Schwere der Straftat, außer in Fällen, in denen eine konkrete Gefahr für die Teilnehmer besteht.

Das Zentrum richtet sich nicht nur an Opfer von Straftaten und Personen, die der Straftat beschuldet wurden, sondern auch an ihre Familienangehörigen, unterstützende Personen, Vereine und Institutionen und fördert einen Prozess der gegenseitigen Anerkennung und der Wiederherstellung der Beziehungen zur Gemeinschaft. Die Programme werden auf Anordnung des Gerichts unter Wahrung der vorgesehenen Garantien ̶ wie das Recht auf Information, die freie Zustimmung zur Teilnahme, sprachliche Unterstützung, Vertraulichkeit und Nichtdiskriminierung ̶ mit einer den einzelnen Fällen angemessenen Dauer durchgeführt. Darüber hinaus ist eine strenge Ausbildung der Mediationsexperten und ihre Eintragung in spezifische Verzeichnisse vorgesehen, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Programme zu gewährleisten.

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Letzte Änderung:Samstag, 27. September 2025