𝗥𝗘𝗚𝗜𝗢𝗡: 𝗥𝗘𝗙𝗢𝗥𝗠 𝗗𝗘𝗥 𝗦𝗢𝗭𝗜𝗔𝗟𝗘𝗡 𝗦𝗜𝗖𝗛𝗘𝗥𝗛𝗘𝗜𝗧 𝗚𝗘𝗡𝗘𝗛𝗠𝗜𝗚𝗧

„Dies ist ein wichtiges Gesetz, denn damit wird das Leben vieler Mütter, die ihre Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige betreuen, sicherlich besser werden.“ Mit diesen Worten brachte der für das Sachgebiet Sozialvorsorge zuständige Vizepräsident der Region Arno Kompatscher seine Genugtuung über die vom Regionalrat genehmigte Reform des die Sozialvorsorge betreffenden Regionalgesetzes vom 18. Februar 2005, Nr. 1 zum Ausdruck.

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 13. Oktober 2021

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Beschreibung

„Dies ist ein wichtiges Gesetz, denn damit wird das Leben vieler Mütter, die ihre Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige betreuen, sicherlich besser werden.“ Mit diesen Worten brachte der für das Sachgebiet Sozialvorsorge zuständige Vizepräsident der Region Arno Kompatscher seine Genugtuung über die vom Regionalrat genehmigte Reform des die Sozialvorsorge betreffenden Regionalgesetzes vom 18. Februar 2005, Nr. 1 zum Ausdruck. „Durch diese Änderungen wird vieles einfacher und noch mehr Personen können nun einen Vorsorgebeitrag in Anspruch nehmen, was besonders nach der Covid-19-Pandemie wichtig ist.“ Die Reform sieht einen Vorsorgebeitrag für Personen vor, die ihre Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bzw. bis zum Ende des dritten Jahres ab dem Datum der Adoption betreuen. Der Beitrag seitens der Region kann auch von Personen, die mit einem Teilzeitvertrag arbeiten, und von freiberuflich Tätigen nach dem Mutterschaftsurlaub in Anspruch genommen werden. Ebenso haben selbständig Erwerbstätige und Arbeitnehmende in der Privatwirtschaft für die Zeit des unbezahlten Wartestands darauf Anrecht, wobei sie nun nicht mehr den Elternurlaub in Anspruch nehmen müssen, um diesen Vorsorgebeitrag zu erhalten. Als praktisches Beispiel sei die Tatsache erwähnt, dass der Beitrag zur Unterstützung der Zusatzvorsorge auch auf die Hausangestellten ausgedehnt wird, die nicht nur einen geringen Schutz im Krankheitsfall genießen, sondern auch oft nur wenige Stunden pro Woche arbeiten und daher nur sehr niedrige Beitragszahlungen leisten, ohne die Möglichkeit zu haben, diese durch freiwillige Beiträge aufzustocken. Insgesamt werden jährlich 2,3 Millionen Euro bereitgestellt. „Die Region wird die Öffentlichkeit auch über die Patronate von diesen Maßnahmen in Kenntnis setzen, damit sie den größtmöglichen Empfängerkreis erreichen und vor allem diejenigen unterstützen können, die vom Gesundheitsnotstand wegen Covid-19 am meisten betroffen sind“, erklärte Vizepräsident Kompatscher. Die Bearbeitung der Anträge und folglich auch die Auszahlung der Beiträge sollen beschleunigt werden, indem die Verwaltung dieser Maßnahmen von der Überprüfung der Versicherungsauszüge und Daten des INPS/NISF entkoppelt wird. Da die INPS/NISF-Versicherungsauszüge nicht immer umgehend aktualisiert werden, kann es nämlich vorkommen, dass die zum Zeitpunkt des Antrags erklärte Situation später mit der bei der Überprüfung festgestellten Situation nicht übereinstimmt.

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Letzte Änderung:Mittwoch, 13. Oktober 2021