Dreijahresplans für die Korruptionsvorbeugung 2022 – 2023 – 2024

Genehmigt mit Beschluss der Regionalregierung vom 16. März 2022, Nr. 37

Die im Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz 2022-2024 enthaltenen Antikorruptions- und Transparenzmaßnahmen sowie die Modalitäten betreffend das entsprechende Monitoring wurden vollständig in dem mit Beschluss der Regionalregierung vom 29. Juni 2022, Nr. 128 genehmigten Integrierten Tätigkeits- und Organisationsplans für denselben Dreijahreszeitraum 2022-2024 bestätigt.

Gültig/wirksam ab :Donnerstag, 17. März 2022

Beschreibung

Art des Dokuments
Interner Arbeitsablauf
Beschluss Nr. 37 2022 (File pdf 291,86 kB)
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 29. Juni 2023