Verordnung über die Unvereinbarkeit und Nichterteilbarkeit der Aufträge laut gesetzesvertretendem Dekret vom 8. April 2013, Nr. 39

Gültig/wirksam ab :Mittwoch, 18. Mai 2022

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Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 19. Mai 2022