Anweisungen für die Verwendung der elektronischen Geräte

Beschluss der Regionalregierung vom 31. Oktober 2019, Nr. 237

Gültig/wirksam ab :Montag, 24. Mai 2021

Beschreibung

Art des Dokuments
Beschluss
Delibera Beschluss 2019 237 (File pdf 770,62 kB)
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung IV – Vermögen und Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen

Sie plant die zu ergreifenden Maßnahmen und die Beschaffung von für die Tätigkeit der Körperschaft notwendigen Gütern und Dienstleistungen. Sie übt die Aufgaben als Verantwortlicher für den digitalen Wandel aus.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für Informatik und Digitalisierung

Es befasst sich mit der Definition, Entwicklung, Instandhaltung, Aktualisierung und Sicherheit des Informationssystems der Regionalämter, mit dem Ziel der Einhaltung von technologischen Standards sowie der Anweisungen der Bezugskörperschaften.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 23. September 2021