Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Zusätzliche Daten

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Zusätzliche Daten, Informationen und Dokumente, zu deren Veröffentlichung die öffentlichen Verwaltungen gemäß den geltenden Bestimmungen nicht verpflichtet sind und die nicht den angeführten Unterbereichen zugeordnet werden können

Bezugsbestimmungen
Gemäß RG Nr. 10/2014 i.d.g.F., Art.7-bis Abs. 3 des GvD Nr. 33/2013 i.d.g.F. und Art. 1 Abs. 9 Buchst. f) des Gesetzes Nr.190/2012