Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

Zuständigkeiten

Es befasst sich mit den Amtshandlungen und der Ausarbeitung der für die konkrete Umsetzung seitens der Region der verschiedenen in den geltenden Regionalbestimmungen vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten erforderlichen Akte einschließlich der Überprüfung der Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen.
Es nimmt die Amtshandlungen in Zusammenhang mit dem Beitritt der Region zu interregionalen Einrichtungen wahr.
Es erstellt in Anwendung der geltenden Regionalbestimmungen die Ausrichtungs- und Bewertungsmaßnahmen betreffend die Tätigkeit der Region zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten.
Es befasst sich mit dem Verfahren zur Ernennung des im Regionalgesetz vorgesehenen Fachbeirats und koordiniert dessen Tätigkeit; es erstellt die Akte betreffend die Namhaftmachung der Vertreter der Region innerhalb der Verwaltungsräte der zugunsten der Sprachminderheiten in der Region tätigen Körperschaften und Kulturinstitute unter Beachtung der jeweiligen Satzungsbestimmungen.
Es arbeitet mit den Ämtern der Landesverwaltungen, die für die entsprechenden Sachbereiche zuständig sind, sowie mit der beim Landtag der Autonomen Provinz Trient errichteten Behörde für Sprachminderheiten zusammen, um die im Regionalgesetz vorgesehenen Sprachminderheiten durch integriertes und koordiniertes Handeln zu unterstützen.
Es pflegt die Beziehungen zu Körperschaften und Einrichtungen außerhalb der Region, die spezifische Tätigkeiten zum Schutz und zur Aufwertung der Sprachminderheiten durchführen.
Es erbringt die Bibliotheksdienste betreffend den Ankauf, das Ordnen und Katalogisieren von Büchern sowie bibliographische Informationen und gewährleistet insbesondere den Ankauf von Veröffentlichungen zu spezifischen Fachbereichen, fördert den Austausch von Informationen und Material sowie die Verbindung zu anderen Bibliotheken.
Es stellt den Regionalbediensteten und den Nutzern aus der Region, aus Italien und aus dem Ausland – auch als Ausleihe und/oder über den interbibliothekarischen Leihverkehr – das Material für Studien, Arbeiten und Forschungen zur Verfügung.
Es befasst sich mit dem Verwaltungsverfahren betreffend die jährliche Bereitstellung der verschiedenen Gesetzessammlungen, die für die Tätigkeit der im Gebiet der Region bestehenden Gerichtsämter und Friedensgerichte erforderlich sind.
Es stellt einzelne von den Strukturen der Region angeforderte Veröffentlichungen bereit und erwirbt die für die Durchführung der Tätigkeit der Regionalämter im jeweiligen Zuständigkeitsbereich dienlichen Datenbanken.
Es erbringt den Vervielfältigungs- und Druckereidienst.

Dienste

Finanzierungen für Initiativen und Projekte der Sprachminderheiten

Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol an öffentliche und private Einrichtungen zur Durchführung von Initiativen/Projekten zum Schutz und zur Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten, die im Gebiet der Region leben, gewährt wird.

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung, DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61
  • Durchführungsverordnung, DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9 gültig ab 6. Juni 2025

Weitere Details

Auszahlungsgesuch für Finanzierungen zur Förderung der Sprachminderheiten

Abrechnung und Auszahlung der Finanzierungen (Art. 11 ff. der Durchführungsverordnung, DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61)

Weitere Details

Beteiligung an den Betriebsausgaben der Sprachminderheiten

Beteiligung an den Betriebsausgaben der Vereine und Körperschaften, die im Bereich der Aufwertung und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten tätig sind.

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61

Weitere Details

Gesuch um Auszahlung der Beteiligung an den Betriebsausgaben

Abrechnung und Auszahlung der Finanzierung betreffend die Beteiligung an den Betriebsausgaben (Art. 19 der Durchführungsverordnung DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61)

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Kontakte

Via Antonio Gazzoletti, 2, 38122 Trento TN

Öffnungszeiten:

Mo.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Di.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Mi.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Do.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Fr.
8.45 - 12.30
Gültig ab 01.07.2019

Weitere Details

Bild: TAA
Kontakt Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Telefon - Amtsdirektorin:
0461 201412 - 0471 322151

Telefon - Stellvertreterin der Amtsdirektorin:
0461 201441

E-mail:
min@regione.taa.it

PEC:
min@pec.regione.taa.it

Kontakt Bibliothek

Telefon - Informationen:
0461 201366

Telefon - Informationen:
0461 201413

Telefon - Informationen:
0461 201361

E-mail - Informationen zum Ausleih- und Vormerkungsdienst:
biblioprestito@regione.taa.it

E-mail:
biblio@regione.taa.it

Mo.
8.45 - 12.30, 14.30 - 16.00
Di.
8.45 - 12.30, 14.30 - 16.00
Mi.
8.45 - 12.30, 14.30 - 16.00
Do.
8.45 - 12.30, 14.30 - 16.00
Fr.
8.45 - 12.30
Gültig ab 13.10.2022