Friedensgericht Sterzing

Zuständig für die Gemeinden: Brenner, Freienfeld, Franzensfeste, Ratschings, Pfitsch, Sterzing

Zuständigkeiten

Das Friedensgericht urteilt erstinstanzlich in Sachen Zivil- und Strafprozess, in Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsstrafen und übt eine Schlichtungsfunktion aus.

Friedensrichterin Dr.in Alessandra Ghetta 
   

Kontakte

Dantestraße 5 39049 Sterzing

Öffnungszeiten:

Mo.
8.30 - 13.30
Di.
8.30 - 13.30
Mi.
8.30 - 13.30
Do.
8.30 - 13.30
Fr.
8.30 - 13.30
Sa.
8.30 - 13.30
Gültig ab 01.01.2021

Erstverhandlung: dienstags, 9.00 Uhr, außer am 1. Dienstag im Monat
Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.00 Uhr
Außergerichtliche Schlichtung: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.00 Uhr
Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 1. Dienstag im Monat, 9.00 Uhr

Gültig ab 01.01.2021

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