Erstverhandlung: dienstags, 9.00 Uhr, außer am 1. Dienstag im Monat
Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.00 Uhr
Außergerichtliche Schlichtung: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.00 Uhr
Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 1. Dienstag im Monat, 9.00 Uhr
Gültig ab: 01.01.2021