Einheitliches Garantiekomitee

Im öffentlichen Dienst übt das Einheitliche Garantiekomitee seine Zuständigkeiten aus, um die Gleichbehandlung, die Chancengleichheit und das Wohlbefinden aller Bediensteten zu gewährleisten sowie jede Form der Diskriminierung zu bekämpfen.

Bild: Einheitliches Garantiekomitee

Zuständigkeiten

Das Einheitliche Garantiekomitee hat eine Vorschlags-, Beratungs- und Kontrollfunktion im Rahmen der Zuständigkeiten, die zuvor im Sinne des Art. 57 Abs. 1 des GvD Nr. 165/2001 – eingeführt durch Art. 21 des Gesetzes Nr. 183/2010 – den Komitees für Chancengleichheit und den paritätischen Komitees zur Bekämpfung von Mobbing zugewiesen waren. Diese Zuständigkeiten sind auch in der Richtlinie vom 4. März 2011 des Ministers für die öffentliche Verwaltung und des Ministers für Chancengleichheit angegeben.

Mit Beschluss vom 5. Oktober 2022, Nr. 160 hat die Regionalregierung die Leitlinien für die Arbeitsweise des Einheitlichen Garantiekomitees für Chancengleichheit, Wohlbefinden der Bediensteten und Nichtdiskriminierung genehmigt.

Die Zielsetzungen des Einheitlichen Komitees sind Folgende:

  1. Gewährleistung der Gleichbehandlung und Chancengleichheit der Geschlechter im öffentlichen Dienst durch den verstärkten Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  2. Vorbeugung und Bekämpfung jeglicher Form von moralischer oder psychischer Gewalt sowie von direkter oder indirekter Diskriminierung wegen des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, der Rasse, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der Religion und der Sprache
  3. Optimierung der Produktivität im öffentlichen Dienst durch die Steigerung der Effizienz der Arbeitsleistung, auch mittels Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem jede Form der Diskriminierung bekämpft wird

Mit Beschluss vom 5. Oktober 2022, Nr. 161 hat die Regionalregierung das Einheitliche Garantiekomitee für Chancengleichheit, Wohlbefinden der Bediensteten und Nichtdiskriminierung ernannt.

Am 5. Dezember 2022 wurde die Geschäftsordnung genehmigt.

Am 30. Jänner 2024 hat die Regionalregierung das Dreijahresprogramm positiver Maßnahmen für 2024 - 2026 genehmigt.

Mit Beschluss Nr. 199 vom 13 November 2024 des Regionalrates, wurde die Zusammensetzung des EGK wie folgt geändert : 

Vertreter der Verwaltung:

Für die Autonome Region Trentino - Südtirol

  • Claudia Anderle - Vizegeneralsekretärin - VORSITZENDE
  • Augusto Gardumi - Oberlandesgericht Trient
  • Marco Monchera - Friedensgericht Bozen
  • Margit Mahlknecht - Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen
  • Roberta Nucida - Überwachungsgericht Trient
  • Maddalena Chiogna - Abteilung I - Finanzen - auch mit den Aufgaben einer Schriftführerin

Für den Regionalrat

  • Nadia Valeruz - Regionalrat

Vertreter der Gewerkschaften:

Für die Autonome Region Trentino - Südtirol

  • Sara Bortolotti - Landesgericht Trient
  • Rita Tovazzi - Direktorin des Amtes für Friedensgerichte und Wiedergutmachungsjustiz
  • Antonia Ceolan - Friedensgericht Neumarkt
  • Paolo Milani - Koordinator des Kommunikations- und Informationsdienstes der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammer Trient
  • Renato Pergher - Amt für Vermögen
  • Silvia Gorfer - Amt für Vergabeverfahren, Verträgen und Ökonomat

Für den Regionalrat

  • Virginia D'Auria - Regionalrat

Struktur

Aufsichtsorgan

Dokumente

Charta - Die Arbeit im Wandel

Charta ausgearbeitet vom Netzwerk der einheitlichen Garantiekomitees des Landes Südtirol

Weitere Details

Genehmigung des Dreijahresprogramms positiver Maßnahmen für 2024-2026

Genehmigung des Dreijahresprogramms
positiver Maßnahmen für 2024-2026 gemäß
GvD vom 11. April 2006, Nr. 198 „Kodex der
Chancengleichheit zwischen Frauen und
Männern“

Weitere Details

Geschäftsordnung des Einheitlichen Garantiekomitees der Autonomen Region Trentino-Südtirol

In dieser Geschäftsordnung werden die Modalitäten für die ordnungsgemäße Einsetzung und
die Arbeitsweise des Einheitlichen Garantiekomitees für Chancengleichheit, Wohlbefinden der
Bediensteten und Nichtdiskriminierung, kurz Einheitliches Garantiekomitee, geregelt.

Weitere Details

Weitere Informationen

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Provinz Bozen

Bozen: 800 276 433 (0-24h) - 800 892 828
Brixen: 800 601 330 (0-24h)
Bruneck: 800 310 303
Meran: 800 014 008 (0-24h)

Provinz Trient

0461 220048