Beitrag der institutionellen Tätigkeit der Vertretungsverbände der ÖBPB

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um einen jährlichen Beitrag, der gemäß Art. 23 des Regionalgesetzes vom 21. September 2005 Nr. 7 i.d.g.F. (Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste) vorgesehen ist und den die Region den Vertretungsverbänden auf Landesebene der ÖBPB gewährt, um deren Tätigkeit auf der Grundlage eines Gesamtplans zu unterstützen.

Bestimmungen:

Regionalgesetz vom 21.9.2005, Nr. 7

Neuordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen – öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste (Amtsblatt vom 4. Oktober 2005, Nr. 40, Beiblatt Nr. 1)

Weitere Details

Regionalgesetz vom 13.12.2012, Nr. 8

Bestimmungen für die Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2013 und des Mehrjahreshaushaltes 2013-2015 der Autonomen Region Trentino-Südtirol (Finanzgesetz) (Amtsblatt vom 18. Dezember 2012, Nr. 51, Beiblatt Nr. 2)

Weitere Details

Betrag

Der jährliche Beitrag in Höhe von insgesamt 250.000,00 Euro wird zu gleichen Teilen zwischen den beiden Provinzen aufgeteilt.

Zielgruppe

Wer kann das Ansuchen stellen

Der Beitrag ist für die Vertretungsverbände auf Landesebene der öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste bestimmt, d. h. für die Verbände, deren Mitglieder größtenteils öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB) bzw. von Gemeinden, Gemeindekonsortien, Gemeinschaften oder Bezirksgemeinschaften verwaltete Betriebe sind, die ohne Gewinnzweck durch die Erbringung von Maßnahmen und Diensten im Sozial- und Betreuungsbereich und im sozial-sanitären Bereich versuchen, Behinderungen, Notlagen und Unbehagen, die Einzelne oder Familien betreffen, zu lindern oder zu beseitigen.

Geografische Abdeckung
Bozen
Trient

Zugriff zum Dienst

Der Beitragsantrag ist jährlich beim Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖBPB einzureichen.

Kosten und Voraussetzungen

Stempelmarke
16,00 Euro

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Mittwoch, 13. August 2025