Änderung der Gebietsabgrenzungen der Gemeinden Brixen und Vahrn und Änderung der Regionalgesetze vom 30. November 1994, Nr. 3 „Direktwahl des Bürgermeisters und Änderung des Systems der Wahl der Gemeinderäte sowie Änderungen des Regionalgesetzes vom 4. Jänner 1993, Nr. 1“ mit seinen späteren Änderungen und Ergänzungen und vom 5. Februar 2013, Nr. 1 „Änderungen zu den Regionalbestimmungen betreffend die Gemeindeordnung und die Wahl der Gemeindeorgane“ sowie Bestimmungen auf dem Sachgebiet der Transparenz (Amtsblatt vom 7. Mai 2013, Nr. 19)
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