Wiedergutmachungsjustiz

„Wiedergutmachungsjustiz ist ein Verfahren, bei dem das Opfer und der Täter und gegebenenfalls andere Personen oder Mitglieder der Gemeinschaft, die von einer Straftat betroffen sind, gemeinsam aktiv an der Lösung der Folgen der Straftat mitwirken, in der Regel mit Hilfe eines Vermittlers.” (Basic principles on the use of restorative justice programs in criminal matters, Vereinte Nationen, 2002)

Es handelt sich um einen Dienst, der das Opfer und die Wiedergutmachung der schädlichen Folgen der Straftat in den Mittelpunkt stellt und vor allem durch das Instrument der strafrechtlichen Mediation die Begegnung und den Dialog zwischen den beteiligten Personen ermöglicht. Sie beruht auf den Werten der Gewaltlosigkeit, der Achtung der Menschenwürde, der Solidarität und der aktiven Übernahme von Verantwortung.

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Was Sie hierzu wissen müssen

Das Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz

Das Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz der Autonomen Region Trentino-Südtirol wurde 2004 auf der Grundlage der Zuständigkeit der Region in Sachen Friedensgerichte mit einer Dienststelle in Trient und einer in Bozen gegründet. Es befasst sich mit der strafrechtlichen Mediation und dem Ausarbeiten von Wegen der Wiedergutmachungsjustiz in Jugendstrafverfahren, Strafverfahren vor dem Friedensrichter, der Betreuung auf Probe für erwachsene Angeklagte und bei der Strafvollstreckung auf der Grundlage von Anträgen der Justizbehörde und der Sozialdienste, der Abteilung für Jugend- und Gemeinschaftsjustiz.

Das Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz bietet auch Möglichkeiten und Dienstleistungen im nicht strafrechtlichen Bereich an und beabsichtigt, den Einsatz von Mediationsverfahren auch in anderen Kontexten auszubauen, indem es bei der Bewältigung von sozialen Konflikten, Problemen des Zusammenlebens und Beziehungsschwierigkeiten, auch in nicht strafrechtlich relevanten Fällen, Beistand leistet.

Um mögliche gewalttätige Folgen von Konflikten zu verhindern, fördert  das Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen des dritten Sektors Initiativen, die die Entwicklung einer Kultur des Dialogs und der Begegnung zum Ziel haben.

Die Wiedergutmachungsjustiz

Es handelt sich um ein Modell der Justiz, bei dem das Opfer und die Wiedergutmachung der schädlichen Folgen der Straftat im Mittelpunkt stehen. Sie beruht auf den Werten der Gewaltlosigkeit, der Achtung der Menschenwürde, der Solidarität und der aktiven Übernahme von Verantwortung.

Durch Zuhören, Dialog und Austausch werden die Auswirkungen der Straftat auf die einzelnen Personen und die zwischenmenschlichen Beziehungen beleuchtet, und es wird versucht, alle Beteiligten persönlich in die Suche nach einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung einzubeziehen.

Der Täter, das Opfer und die Gemeinschaft beteiligen sich aktiv an der Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung, die Wiedergutmachung, Verantwortlichkeit, den (Wieder-)Aufbau sozialer Bindungen und ein Gefühl der kollektiven Sicherheit ermöglicht.

Der Dialog zwischen den beteiligten Personen wird durch einen Mediator, eine dritte und neutrale Person, die die Kommunikation und den Austausch zwischen den Parteien unterstützt, ermöglicht.

In Anbetracht der ihm zugrunde liegenden Werte kann der Wiedergutmachungsansatz in verschiedenen Situationen und Bereichen (Schule, Soziales usw.) als Versuch der Mediation und des gewaltfreien Konfliktmanagements eingesetzt werden.

Zielgruppe

Im strafrechtlichen Bereich kann der Dienst in Anspruch genommen werden, wenn bereits eine Anzeige erstattet oder ein Verfahren eingeleitet wurde

  • im Falle eines Jugendstrafverfahrens durch einen Antrag des Jugendsozialdienstes oder der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht;
  • im Falle eines Verfahrens vor dem Friedensrichter durch einen Antrag des zuständigen Friedensrichters;
  • im Falle eines Strafverfahrens gegen einen erwachsenen Beschuldigten, für den die Betreuung auf Probe angeordnet wurde, durch einen Antrag des Amtes für den offenen Strafvollzug;
  • in allen anderen Fällen auf Antrag der betroffenen Person oder ihres Anwalts oder auf Anregung der Ordnungskräfte.

 

Bei allen anderen nicht strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen (Nachbarschaft, Familie usw.) kann das Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz dank des Einvernehmensprotokolls mit der Generalstaatsanwaltschaft von 2018 (siehe Dokumente) und der engen Zusammenarbeit mit den Ordnungskräften auf direkte Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger tätig werden, um Menschen zu unterstützen, die das Gespräch mit der anderen Seite suchen und Lösungen für die bestehenden Probleme finden wollen.

Achtung! Das Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz ist für zivilrechtliche Angelegenheiten nicht zuständig!

Wer kann das Ansuchen stellen

Die Zusammenarbeit des Zentrums für Wiedergutmachungsjustiz mit anderen Einrichtungen und die angewandten Vorgehensweisen sind gemäß den geltenden Bestimmungen in Einvernehmensprotokollen festegelegt (siehe Dokumente).

Zugriff zum Dienst

Der entsprechende Antrag kann per E-Mail oder auch per Telefon gestellt werden.

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Kontakt

Kontakt Wiedergutmachungsjustiz Trient

E-mail:
giustiziariparativa@regione.taa.it

PEC:
mediatori@pec.regione.taa.it

Telefon - Abteilungsleiterin Kofler Eva Maria:
0461 201412

Telefon - Arieti Daniela:
0461 201923

Telefon - Tramonte Valeria:
0461 201922

Telefon - Valer Antonella:
0461 201022

Kontakt Wiedergutmachungsjustiz Bozen

E-mail:
giustiziariparativa@regione.taa.it

PEC:
mediatori@pec.regione.taa.it

Telefon - Abteilungsleiterin Kofler Eva Maria:
0471 322151

Telefon - Katja Holzner:
0471 322119

Mo.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Di.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Mi.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Do.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Fr.
8.45 - 12.30
Gültig ab 01.07.2019

Amt für Friedensgerichte und Wiedergutmachungsjustiz

Es befasst sich mit den in die regionale Zuständigkeit fallenden Amtshandlungen im Bereich der Friedensgerichte sowie mit der Organisation der Friedensgerichte.
Es fördert Projekte und Initiativen im Bereich der Wiedergutmachungsjustiz und der Konfliktlösung.

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Letzte Änderung:Montag, 11. November 2024