Wiedergutmachungsjustiz

Unter Wiedergutmachungsjustiz versteht man „jedes Programm, das es dem Opfer einer Straftat, der der verletzenden Handlung beschuldigten Person und anderen Mitgliedern der Gemeinschaft ermöglicht, frei, einvernehmlich, aktiv und freiwillig an der Lösung der durch die Straftat entstandenen Probleme mit Hilfe eines unparteiischen, entsprechend ausgebildeten Dritten, der als Mediator/Mediatorin bezeichnet wird, mitzuwirken“ (Art. 42 Abs. 1 Buchst. a) des GvD Nr. 150/2022).

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Was Sie hierzu wissen müssen

Wiedergutmachungsjustiz

Hierbei handelt es sich um ein Modell der Justiz, das die Opfer und die Wiedergutmachung der schädlichen Folgen der Straftat in den Mittelpunkt stellt. Es beruht auf den Werten der Gewaltlosigkeit, der Achtung der Menschenwürde, der Solidarität und der aktiven Übernahme von Verantwortung.

Durch Zuhören, Dialog und Begegnung werden die Auswirkungen der Straftat auf die Personen und auf die menschlichen Beziehungen deutlich gemacht, mit dem Ziel, sie aktiv in die Suche nach einer auf die Bedürfnisse aller Beteiligten abgestimmten wiedergutmachenden Lösung einzubeziehen.

Die der verletzenden Handlung beschuldigte Person, das Opfer und die Gemeinschaft werden auf diese Weise zu Akteuren eines Dialogs, der Wiedergutmachung, Eigenverantwortung, den (Wieder-)Aufbau sozialer Bindungen und das Gefühl kollektiver Sicherheit fördert.

Der Dialog zwischen den beteiligten Personen wird durch einen Mediatoren / eine Mediatorin unterstützt – eine neutrale, unparteiische dritte Partei, die die Kommunikation und den Gedankenaustausch zwischen den Parteien fördert.

Das Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz

Das Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz der Autonomen Region Trentino-Südtirol/Alto Adige wurde im März 2026 aufgrund der Bestimmungen des GvD Nr. 150/2022 – der sog. Cartabia-Reform – als einziges Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz des Oberlandesgerichtssprengels Trient errichtet (Beschluss der Regionalregierung vom 4.3.2026, Nr. 41). Das Zentrum umfasst zwei Stellen – eine in Trient und eine in Bozen – und es sind dort sechs in dem beim Justizministerium eingerichteten Verzeichnis der Mediationsexperten eingetragene Mediatoren und Mediatorinnen beschäftigt. 

 

Das ursprünglich als Strafrechtliche Mediationsstelle bezeichnete Zentrum wurde 2004 aufgrund der regionalen Zuständigkeit in Sachen Friedensgerichte errichtet. Auf der Grundlage von institutionellen Einvernehmensprotokollen und Abkommen weitete das Zentrum seine Tätigkeit schrittweise auf andere Bereiche aus, darunter Jugendstrafverfahren, Gewährung einer Verfahrensaussetzung zur Bewährung für erwachsene Angeklagte, Vorverfahren bei Strafanträgen, die in die Zuständigkeit der Friedensrichter fallen, offener Strafvollzug und Vollzug von Freiheitsstrafen. Das Zentrum ist nun die Bezugsstelle für Wiedergutmachungsjustiz für den Oberlandesgerichtssprengel Trient und führt seine Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen des GvD Nr. 150/2022 aus.

Zielgruppe

Gemäß Art. 129-bis der StPO ist die Gerichtsbehörde für die Aufforderung zur Teilnahme an Programmen der Wiedergutmachungsjustiz zuständig.
An den Programmen der Wiedergutmachungsjustiz können die Opfer einer Straftat, die der verletzenden Handlung beschuldigte Person, andere Mitglieder der Gemeinschaft und jeder, der ein Interesse daran hat, teilnehmen (Art. 45 des GvD Nr. 150/2022). Der Zugang zu den Programmen der Wiedergutmachungsjustiz wird stets begünstigt und erfolgt ohne Diskriminierung und unter Achtung der Würde jedes Menschen (Art. 43 Abs. 4 des GvD Nr. 150/2022), und die Teilnahme an den Programmen ist unabhängig vom Straftatbestand oder dessen Schwere möglich, und zwar in jeder Phase und Instanz des Strafverfahrens, in der Phase des Vollzugs der Strafe oder der Sicherungsmaßnahme oder nach dem Strafvollzug sowie auch in den Fällen der Unzulässigkeit des Verfahrens gemäß Art. 44 Abs. 2 des GvD Nr. 150/2022.

Wer kann das Ansuchen stellen

Die Zusammenarbeit des Zentrums für Wiedergutmachungsjustiz mit anderen Einrichtungen und die angewandten Vorgehensweisen sind gemäß den geltenden Bestimmungen in Einvernehmensprotokollen festegelegt (siehe Dokumente).

Zugriff zum Dienst

Die Weiterleitung an das Zentrum wird von der zuständigen Gerichtsbehörde verfügt, wenn ein Strafverfahren anhängig ist. Das Zentrum bietet im Anschluss an die von der Gerichtsbehörde verfügte Weiterleitung von entsprechend ausgebildeten Mediatoren geleitete Programme der Wiedergutmachungsjustiz unter Beachtung folgender Grundsätze an: freiwillige Teilnahme der Parteien, Vertraulichkeit und Geheimhaltung, Unabhängigkeit und Allparteilichkeit der Mediatoren/Mediatorinnen, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der gegebenenfalls erzielten Ergebnisse. Die Einwilligung zur Teilnahme, die jederzeit widerrufbar ist, wird erteilt, nachdem die Parteien angemessen über die Wiedergutmachungsjustiz, den Dienst und die Vorgehensweise des Zentrums informiert wurden.

Das Zentrum kann darüber hinaus allgemeine Informationen über die Wiedergutmachungsjustiz erteilen.

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Kontakt

Kontakt Wiedergutmachungsjustiz Trient

E-mail:
giustiziariparativa@regione.taa.it

PEC:
mediatori@pec.regione.taa.it

Telefon - Abteilungsleiterin Kofler Eva Maria:
0461 201412

Telefon - Arieti Daniela:
0461 201923

Telefon - Tramonte Valeria:
0461 201922

Telefon - Valer Antonella:
0461 201022

Kontakt Wiedergutmachungsjustiz Bozen

E-mail:
giustiziariparativa@regione.taa.it

PEC:
mediatori@pec.regione.taa.it

Telefon - Abteilungsleiterin Kofler Eva Maria:
0471 322151

Telefon - Katja Holzner:
0471 322119

Mo.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Di.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Mi.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Do.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Fr.
8.45 - 12.30
Gültig ab 01.07.2019

Amt für Friedensgerichte und Wiedergutmachungsjustiz

Es befasst sich mit den in die regionale Zuständigkeit fallenden Amtshandlungen im Bereich der Friedensgerichte sowie mit der Organisation der Friedensgerichte.
Es fördert Projekte und Initiativen im Bereich der Wiedergutmachungsjustiz und der Konfliktlösung.

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Dokumente

Websites

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Freitag, 11. September 2026