DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 31. August 1972, Nr. 670

Genehmigung des vereinheitlichten Textes der Verfassungsgesetze, die das Sonderstatut für Trentino-Südtirol betreffen

Gültig/wirksam ab :Montag, 20. November 1972

Beschreibung

Art des Dokuments
Sonderstatut
STATUTO SONDERSTATUT (File pdf 1,36 MB)
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.

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Letzte Änderung:Dienstag, 27. Juni 2023