Dekret des Präsidenten der Republik vom 26.7.1976, Nr. 752

Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol auf dem Sachgebiet des Proporzes in den staatlichen Ämtern in der Provinz Bozen und der Kenntnis der beiden Sprachen im öffentlichen Dienst (Gesetzblatt der Republik vom 15.11.1976, Nr. 304 – Amtsblatt vom 13.5.1980, Nr. 25, Beiblatt Nr. 1)

Gültig/wirksam ab :Montag, 26. Juli 1976

Beschreibung

Art des Dokuments
Durchführungsbestimmung
Dpr 1976 752 td (File pdf 1,48 MB)
Dpr 1976 752 st (File pdf 1,62 MB)
Bezugsangabe
Gesetzesvertretendes Dekret vom 4.12.2021, Nr. 150

Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol betreffend Änderungen und Ergänzungen zum Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 (Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol auf dem Sachgebiet des Proporzes in den staatlichen Ämtern in der Provinz Bozen und der Kenntnis der beiden Sprachen im öffentlichen Dienst)

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Gesetzesvertretendes Dekret vom 15.5.2023, Nr. 65

Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol betreffend Änderungen zum Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 (Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol auf dem Sachgebiet des Proporzes in den staatlichen Ämtern in der Provinz Bozen und der Kenntnis der beiden Sprachen im öffentlichen Dienst)

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Gesetzesvertretendes Dekret vom 12/6/2025, Nr. 97

Durchführungsbestimmung zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol betreffend Änderungen und Ergänzungen zum Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 „Durchführungs-bestimmungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol auf dem Sachgebiet des Proporzes in den staatlichen Ämtern in der Provinz Bozen und der Kenntnis der beiden Sprachen im öffentlichen Dienst“

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Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.

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Letzte Änderung:Dienstag, 22. Juli 2025