Abänderungen und Ergänzungen zur Satzung der Fürsorge- und Ruhenstandfonds zu Gunsten des Personals der wechselseitigen Landeskrankenkassen von Bozen und Trient (Amtsblatt vom 1. März 1963, Nr. 1)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.