Änderungen zum Regionalgesetz vom 27. November 1993, Nr. 19 (Regionalzulage zugunsten der Arbeitslosen, die in den Mobilitätsverzeichnissen der Provinzen eingetragen sind, und Bestimmungen auf dem Gebiet der ergänzenden Vorsorge) mit seinen späteren Änderungen und zum Regionalgesetz vom 27. Februar 1997, Nr. 3 betreffend (Maßnahmen im Bereich der Ergänzungsvorsorge in Zusammenhang mit den Rentenfonds auf regionaler Ebene) mit seinen späteren Änderungen (Amtsblatt vom 26. März 2013, Nr. 13)
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