Erhöhung der monatlichen Zuwendungen nach dem Regionalgesetz vom 25. August 1962 Nr. 14 und Abänderungen zum genannten Gesetz (Amtsblatt vom 8. September 1964, Nr. 38)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.