Bestimmungen für die Aufnahme von Forstangestellten des Staates in der Stellung einer »Abordnung« und für die Vorrückung der Forstangestellten und Forstaufseher des »Sonderstellenplanes der Forstunteroffiziere und Forstwachen« der Region zu Forst Oberaufsehern (Amtsblatt vom 6. Septemher 1960, Nr. 38)
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