Bestimmungen über die rechtliche Stellung, die Besoldung und die Ordnung der Laufbahnen des Personals der Region (Amtsblatt vom 9. September 1958, Nr. 36)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.